Justus Vorbeck

Privatpraxis Borchert & Vorbeck

Arzt

Röhrchenstraße 9

 

58452 Witten

 

Behandlungsvertrag

 

 

 

 

 

Hiermit wünsche ich                                                                           eine privatärztliche Behandlung durch Herrn Justus Vorbeck.

 

                                                       

Ihr Name:

 

Geburtsdatum und Geburtsort:

 

Adresse:

 

 

Telefonnummer privat:

 

Telefonnummer mobil:

 

Emailadresse:

 

Versicherungsstatus (bitte ankreuzen):     

    

  • privat 
  • gesetzlich

 

Welche Kasse: 

 

 

 

  • 1 Vertragsgegenstand

 

Nach im Einzelfall erfolgter persönlicher Erläuterung wird zwischen Justus Vorbeck und oben genanntem Patient/in (ggf. gesetzl. Vertreter) vereinbart, dass eine privatärztliche Diagnostik und Behandlung erfolgt, und der Patient eine Privatliquidation gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhält. Der Patient/die Patientin wünscht die Erbringung der unten angegebenen Leistungen bzw. Therapien auf privater Basis.

 

  • 2 Vergütung/Termine/Leistungen

 

  1. Die Höhe der Liquidation bemisst sich nach dem jeweiligen individuellen Aufwand, berechnet nach GOÄ (siehe Leistungsverzeichnis Punkt 7, sowie ggf. zusätzliches Leistungsverzeichnis). Diese Vereinbarung bezieht sich auf die gesamte Dauer dieser Therapie und kann vom Patienten jederzeit widerrufen werden. Als Beispiel sei hier die Berechnung der Erstanamnese aufgeführt. Diese umfasst in der Regel 60 Minuten und wird mit der Ziffer 30 bzw. 30A berechnet mit dem 2,3-fachen Satz, dies entspricht 120,64 Euro, abgerechnet.

 

  1. Der Patient/die Patientin wurde vor Beginn der Behandlung über die voraussichtliche Höhe der Vergütung informiert. Diese Preisangabe setzt sich aus geschätzten Gesamtkosten zusammen, die auf durchschnittlichen Kostenspannen beruhen. Die Angabe steht unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aufgrund diagnostischer Einzelfallerfordernisse. Eine abschließende Berechnung der Vergütungshöhe kann erst nach Beendigung der Behandlung erfolgen.

 

  1. Die in § 1 aufgeführten Leistungen werden dem Patienten/der Patientin unmittelbar in Rechnung gestellt. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum zu entrichten.

 

  1. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten nicht, daher sind dies vollständig selbst zu tragen. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen diese meist teilweise, häufig auch vollständig. Dies kann jedoch vorab nicht vorhergesagt oder von Herrn Vorbeck zugesagt werden. Unabhängig von der Erstattung der privatärztlichen Leistungen durch eine private Krankenversicherung/Beihilfestelle ist der Patient verpflichtet die Kosten für die ärztliche Behandlung selbst zu tragen und zu entrichten. Eine Abtretung an Dritte ist ausgeschlossen. Eine Kostenübernahme der privaten Krankenkasse ist keine Voraussetzung für die Rechnungsbegleichung. Ebenso ist Herr Rohrer nicht verpflichtet etwaige Stellungnahmen für private Krankenkassen zu erstellen bei fehlender Kostenübernahme. Stellungnahmen werden im Einzelfall auf Bitten erstellt und entsprechend der benötigten Zeit in Rechnung gestellt. Mit Ihrer Unterschrift des Behandlungsvertrags geben Sie hierüber Ihre Kenntnisnahme und Einverständnis bekannt.

 

  1. Nicht rechtzeitig abgesagte Behandlungstermine (mind. 24 Stunden vorher) müssen in Rechnung gestellt werden (außer es handelt sich z.B. um private Notfälle).
  2. Übersicht der häufigsten Leistungen

 

GOÄ

Ziffer

Leistungsbeschreibung

Faktor

Preis in Euro

30

 Homeopathische Erstanamnese über 60 Minuten

 Homeopathische Erstanamnese mit einer Dauer von 90 Minuten

2,3

3

120,64
157,36

 

30A

Gespräch über 60 Minuten analog zur homeopathischen

  Folgeanamnese

2,3

3

120,64
157,36

 

31

 Homeopathische Folgeanamnese 30 Minuten

 

 

 2,3

 60,32

 

31A

 Gespräch über 30 Minuten analog zur homeopathischen

 Folgeanamnese

 

2,3

 

60,32

 

34

Eingehende Erörterung über 20 Min.

2,3

3,5

40,22

61,20

33

Strukturierte Schulung einer Einzelperson über eine Mindestdauer von 20 Minuten

2,3

3,5

40,22

61,20

1

Beratung, auch mittels Fernsprecher oder Email

2,3

3,5

10,72

16,32

2

Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen  -auch mittels Fernsprecher- durch die Arzthelferin

4,0

7,0

3

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher oder per Mail

2,3

3,5

20,11

30,60

5

Symptombezogene Untersuchung

2,3

10,72

7

Komplette körperliche Untersuchung

2,3

21,45

70

Kurze Bescheinigung

2,3

5,36

 75

Kurzer Bericht, kurzer Arztbrief

2,3

17,43

 77

Schriftliche individuelle Planung und Leitung einer Kur mit diätetischen Maßnahmen

2,3

3,5

  20,11

 30,60

76

Schriftlicher Diätplan

2,3

9,38

 

 

  1. Im Rahmen der Diagnostik erfolgen regelhaft Laboruntersuchungen. Diese sind mit Kosten verbunden. Wir weisen hiermit darauf hin, dass wir keine Provision oder irgendwelche andersartigen Zuwendungen der Laborgesellschaften für die Zusendung Ihrer Proben erhalten. Die Labore rechnen direkt mit Ihnen selbst ab. Hierfür geben Sie mittels Ihrer Unterschrift auf den Anforderungsscheinen der jeweiligen Laborgesellschaften Ihr Einverständnis vor der Blutabnahme am Tag der Blutabnahme Ihr Einverständnis. Sie werden natürlich vorher über die Kosten informiert und können diese bestimmen, indem Sie uns mitteilen welche finanziellen Betrag Sie hierfür zur Verfügung stellen wollen bzw. können. Die Planung der Laboruntersuchungen erfolgt mit Ihnen zusammen im Rahmen der Erstanamnese. Wir werden dann versuchen ein passendes Laborprofil für Sie zu erstellen.

 

  1. Die Laborergebnisse werden Ihnen beim Besprechungstermin ausgehändigt oder Ihnen postalisch zugeschickt. Sollten Befunde zu diesem Zeitpunkt noch ausstehen oder nur elektronisch vorliegen senden wir Ihnen diese per Mail zu, sobald diese fertig sind. Wir machen hier darauf aufmerksam, dass wir keine Laborwerte vor dem Besprechungstermin an Sie senden. Sollten Sie den Besprechungstermin absagen und Ihre Behandlung bei einem anderen Arzt fortführen, senden wir Ihnen alle Ihre Laborwerte zu. Sie können diese zusätzlich auch bei dem entsprechenden Labor anfordern.

 

  • 3 Emailverkehr

Aufgrund der großen Anzahl täglich eintreffender E-Mail-Anfragen, die ich gerne beantworte, kann ich dies nur noch gegen Berechnung der ärztlichen Beratungsleistung tun. Dies beinhaltet auch Fragen zu den Supplementen und dem Therapieplan. Zur Besprechung der Supplemente und des Therapieplans dienen in der Regel die Gesprächstermine.  Ich berechne für die kurze, maximal 3-4 Zeilen umfassende Antwort nach GOÄ Ziffer 1 einen einmaligen Betrag von 10,72 € (entspricht dem Faktor 2,3), für ausführlichere Stellungnahmen nach GOÄ Ziffer 3 einen einmaligen Betrag von 20,11 € (entspricht dem Faktor 2,3, bei sehr langen Mails auch Steigerung auf 3,5 möglich). Ich bin bemüht, Ihre Fragen innerhalb von 10 Tage zu beantworten.

 

  • 4 Haftung

Herr Vorbeck übernimmt keine Haftung für den vom Patienten/der Patientin gewünschten Erfolg der ärztlichen Leistungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

 

  • 5 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die dem materiellen Gehalt der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

  1. Der Patient/Die Patientin ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten in der Praxis Borchert Vorbeck durch automatisierte Datenverarbeitung gespeichert werden.

 

  1. Ein Exemplar dieser Vereinbarung hat der Patient erhalten.

 

 

————————————————————————————————-

Ort/Datum                                                                          Unterschrift

 

Justus Vorbeck

Privatpraxis Borchert & Vorbeck

Arzt

Röhrchenstraße 9

 

58452 Witten

 

Abdingungsvereinbarung

 

 

Sehr geehrter Patient, sehr geehrte Patientin,

 

Sie interessieren sich für eine ganzheitliche bzw. naturheilkundliche Beratung und Behandlung. Ich möchte diese mit der dafür notwendigen Zeit und Ruhe bei Ihnen durchführen, so wie es Ihre individuelle Situation erfordert.

 

Im System der gesetzlichen Krankenkassen sind viele meiner angewandten Methoden leider nicht willkommen und von der Erstattung ausgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ, welche von 1996 stammt.

 

Meine Methoden bzw. die Methoden vieler ganzheitlich orientierter Ärzte sind darin nicht vorgesehen, daher erfolgt die Abrechnung „analog“ nach §5 Absatz 2, so dass Ziffern für Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Aufwands verwendet werden müssen.

 

Leider gehen nun auch die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen vermehrt dazu über, die Erstattung nur teilweise oder ggf. sogar gar nicht zu übernehmen. Dies betrifft verschiedene Leistungen und ist auch von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bzgl. der Rechtfertigungen für Nichterstattungen führen die Versicherer verschiedene Gründe an. Meist wird darauf hingewiesen, dass keine ausreichende Studienlage vorliege, die Untersuchungen wissenschaftlich nicht anerkannt sind bzw. die Indikationsstellung für diese Untersuchungen nicht gegeben war.

 

Leider gibt es für viele naturheilkundliche Verfahren keine Studien bzw. nur wenige Studien, da diese Art der Medizin keine Lobby besitzt. Ebenso tendiert das medizinische System immer stärker in die chemisch synthetische Medizin. Dies hat viele Gründe und Sie können sich dazu Ihre eigenen Gedanken machen.

 

Ich bitte Sie daher mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass ich Sie hiermit über diesen Sachverhalt aufgeklärt habe und dass Sie für die Erstattung der Behandlungskosten verantwortlich sind, unabhängig von Ihrer Versicherung. Eine private Versicherung schützt Sie nicht davor, Kosten der Behandlung ggf. selbst zu tragen.

 

Weiterhin kann es abhängig vom Aufwand Ihrer Behandlung in seltenen Fällen notwendig sein, den Schwellenwert des 3,5 fachen Satzes zu überschreiten. Eine Erstattung der Kosten durch ihre private Krankenversicherung und/oder Beifallhilfe ist dann möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet.

 

Folgende Leistungen können u.a. davon betroffen sein:

Gespräche über 30, 60 und 90 Minuten analag zur homeopathischen Erstanamnese (GOÄ Ziffer 31 und 30).

 

Abhängig von ihren individuellen Beschwerden stellen wir Ihnen gerne einen Überblick über die anfallenden Kosten zusammen. Im Detail ist dies nach der Erstanamnese möglich und sinnvoll.

 

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass eine Terminvergabe erst nach Eingang der unterschriebenen Honorarvereinbarung erfolgen kann.

 

Abdingungsvereinbarung:

 

  1. Ich bin privatversichert ohne / mit Beihilfe und akzeptiere die volle Honorarhöhe. Ich bin bereit, einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen, sofern der bzw. die Kostenträger nicht den gesamten Rechnungsbetrag erstatten. Mir ist  bewusst, dass Hr. Dr. Rohrer mir keine ausführlichen Stellungnahmen und Begutachtungen für meine Krankenkasse erstellt, sollte es zu einer Nichtübernahme einer Rechnung kommen.

 

  1. Ich bin Selbstzahler und zahle die gesamte Behandlung ohne einen Erstattungsanspruch durch einen Kostenträger selbst.

 

 

 

 

Datum/Unterschrift: ………………………………………………………………..